Leistungen
Immobilienvermögen.
Von der einzelnen Mietimmobilie bis zum institutionellen Bestand – steuerliche Strukturierung, die Rendite und Substanz schützt.
Was wir für Sie tun
Immobilien sind für die meisten unserer Mandanten der größte Vermögensbaustein – und zugleich der Bereich, in dem falsche steuerliche Weichenstellungen am teuersten werden. Ob die Immobilie im Privatvermögen, in einer vermögensverwaltenden GbR oder in einer Immobilien-GmbH gehalten wird, entscheidet über Jahrzehnte hinweg über Steuerlast, Flexibilität und Nachfolgefähigkeit. Wir treffen diese Entscheidungen mit Ihnen – auf Basis konkreter Berechnungen, nicht nach Bauchgefühl.
Ein zentrales Instrument für Bestandshalter ist die Rücklage nach § 6b EStG: Gewinne aus dem Verkauf von Betriebsgrundstücken lassen sich steuerneutral auf Ersatzinvestitionen übertragen – richtig eingesetzt, verschiebt das die Steuer nicht nur, sondern finanziert das nächste Objekt mit. Wir prüfen die Voraussetzungen, gestalten die Reinvestitionsfristen und behalten die Rücklagen über Jahre hinweg im Blick.
Bei der laufenden Besteuerung holen wir das Maximum aus den Abschreibungen: Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, Restnutzungsdauer-Gutachten für verkürzte AfA, Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsneubau und die Abgrenzung von sofort abziehbarem Erhaltungsaufwand zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Gerade die 15-Prozent-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG wird in der Praxis oft übersehen – und kostet dann richtig Geld.
Wer regelmäßig kauft und verkauft, bewegt sich schnell im gewerblichen Grundstückshandel. Die Drei-Objekt-Grenze ist tückischer, als sie klingt: Auch Modernisierungen und kurze Haltedauern können Objekte infizieren. Wir strukturieren Ihre Aktivitäten so, dass private Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Zehnjahresfrist steuerfrei bleiben – und warnen rechtzeitig, bevor eine Transaktion den Status kippt.
Für größere Bestände lohnt der Blick auf die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG: Eine rein vermögensverwaltende Immobiliengesellschaft zahlt auf ihre Mieterträge faktisch keine Gewerbesteuer. Die Voraussetzungen sind streng – schon eine mitvermietete Betriebsvorrichtung kann die Kürzung kosten. Wir gestalten Strukturen, die diese Begünstigung dauerhaft sichern.
Und weil Immobilienvermögen über Generationen gedacht wird, verzahnen wir die laufende Beratung mit der Nachfolgeplanung: Übertragung gegen Nießbrauch, Familiengesellschaften als Bündelungsvehikel, Ausnutzung der Freibeträge im Zehnjahresrhythmus und die Bewertungsspielräume des Erbschaftsteuerrechts. So bleibt der Bestand zusammen – und das Finanzamt außen vor.
Unsere Schwerpunkte
§ 6b-Rücklage & Reinvestition
Veräußerungsgewinne steuerneutral auf neue Objekte übertragen: Voraussetzungen prüfen, Fristen gestalten, Rücklagen über Jahre nachhalten.
AfA-Strategie & Kaufpreisaufteilung
Verkürzte Restnutzungsdauer, Sonderabschreibungen, saubere Aufteilung Grund/Gebäude – und die 15-%-Falle der anschaffungsnahen Herstellungskosten vermeiden.
Haltestruktur: privat, GbR oder GmbH
Szenario-Berechnung über die geplante Haltedauer: Steuersatz, Ausschüttungsverhalten, Exit und erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG.
Grunderwerbsteuer & Transaktionen
Share Deals, Konzernklausel, Umstrukturierungen – Grunderwerbsteuer als Gestaltungsfaktor bei jedem größeren Erwerb mitdenken.
Nachfolge & Vermögensbündelung
Familiengesellschaften, Nießbrauchsgestaltungen und Freibetragsmanagement, damit der Bestand über Generationen zusammenbleibt.
Diese Leistung ist richtig für Sie
- >Private Bestandshalter mit mehreren Mietobjekten
- >Immobiliengesellschaften und Family Offices mit größeren Portfolios
- >Projektentwickler und Investoren mit regelmäßigen An- und Verkäufen
- >Eigentümerfamilien, die Immobilienvermögen auf die nächste Generation übertragen wollen
So arbeiten wir
- >Szenario-Berechnungen vor jeder Strukturentscheidung – auf den Euro genau
- >Laufendes Monitoring von § 6b-Rücklagen, Spekulationsfristen und Kürzungsvoraussetzungen
- >Enge Zusammenarbeit mit Notaren, Finanzierern und Gutachtern
- >Nachfolgeplanung von Anfang an mitgedacht, nicht nachgelagert
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